Systemische Aufstellungen

Die systemische Aufstellungsarbeit ist eine effektive Methode, um unbewusste Blockaden sichtbar und folglich seinen gewünschten Weg beschreitbar zu machen. Bei einer Aufstellung werden verschiedene Personen stellvertretend für ein Problem, Symptom, Anteile oder Aspekte eines Systems aus der vorhandenen Gruppe gewählt und in einem realen Raum zueinander in Beziehung (auf-) gestellt. Es können so gut wie alle Themen aufgestellt werden. Themen die die eigene Persönlichkeit, Verhaltensweisen und Muster betreffen als auch berufliche Blockaden sowie Probleme in Beziehungen.

Weitere Benefits durch systemische Aufstellungen:

Der/Die Aufstellerin stellt das Thema zur Verfügung und wählt die RepräsentantInnen aus. Als RepräsentantIn stellt man sich für die Themen der AufstellerIn zur Verfügung. Doch auch als RepräsentantIn erhält man wertvolle Erkenntnisse über sich selbst.  

Zielgruppe: Erwachsene ab 18 Jahre

Systemische Aufstellungstage

Wo: Praxis bumble, Gschirm 46, 3300 Amstetten
Dauer: Samstags, 13-18 Uhr

Investition als AufstellerIn: € 160 ,- inkl. Vor- und Nachgespräch und Aufstellung. Das Thema das du am Aufstellungstag aufstellen wirst, erarbeiten wir gemeinsam in einem Vorgespräch, telefonisch oder via Zoom. Deine Aufstellung dauert ca. 1,5 Stunden und du kannst bei der anderen Aufstellung an diesem Tag als RepräsentantIn dabei sein.

Investition als RepräsentantIn: € 20,- pro Aufstellungstag                                                    Du stellst dich für einen Tag (2 Aufstellungen) zur Verfügung. Solltest du dich bei einer Themeneinladung nicht wohlfühlen, kannst du diese natürlich auch ablehnen.

Anmeldung: bis 1 Woche vor Termin. Da die Plätze begrenzt sind, bitte ich um frühzeitige Anmeldung.

Zum Folder mit allen Infos & Terminen für 2024 geht´s hier zum Ausdrucken 

    Terminvereinbarung & Stornobedingungen:
    Soweit vereinbarte Termine von Klient_innen nicht eingehalten werden können, müssen diese mindestens 48 Stunden im Vorhinein telefonisch abgesagt oder verschoben werden, damit mit anderen Klient_innen entsprechende Dispositionen vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, werden 100% des entsprechenden Sitzungstarifes in Rechnung gestellt.  Bei Krankheit kann ein Ersatztermin innerhalb von 3 Wochen wahrgenommen werden.